3. April 2026
Das neue Gesetz zur Todesstrafe ist rechtsstaatlich fragwürdig
Zusammenfassung:
- Das israelische Parlament, Knesset, hat für palästinensische Terroristen aus dem Westjordanland, die Israelis ermordet haben, ein neues Gesetz erlassen.
- Das neue Gesetz sieht bei einer Verurteilung durch ein Militärgericht die Todesstrafe als Normalfall vor.
- Für Terroristen aus den Reihen der israelischen Siedler im Westjordanland gilt die Regelung im umgekehrten Fall nicht.
- Das Gesetz wird von der Opposition, Kreisen des israelischen Sicherheitsapparates, der Staatsanwaltschaft, Menschenrechtsgruppen und auch Teilen des Rabbinats kritisiert.
- Dass der Oberste Gerichtshof in Jerusalem das von rechtsradikaler Seite lancierte Gesetz akzeptieren wird, ist unwahrscheinlich.
Von Sacha Wigdorovits i
Israel kennt die Todesstrafe seit seiner Staatsgründung im Jahr 1948. Doch bisher ist sie nur zweimal vollstreckt worden. Das erste Mal während des Unabhängigkeitskriegs von 1948/49. Damals wurde ein israelischer Offizier hingerichtet. Er war des Geheimnisverrats bezichtigt und deswegen von einem Militärgericht in einem Eilverfahren verurteilt worden. Die Beschuldigungen erwiesen sich im Nachhinein als falsch, das Urteil als gravierender Justizirrtum.
Das zweite Todesurteil wurde 1962 gegen den berüchtigten deutschen NS-Verbrecher Adolf Eichmann vollstreckt. Eichmann war einer der Hauptverantwortlichen für die Umsetzung der «Endlösung der Judenfrage». In deren Verlauf deportierten und ermordeten die Nationalsozialisten und ihre Helfer sechs Millionen europäische Juden. 1960 hatten Agenten des israelischen Geheimdienstes Mossad den in Argentinien unter einem falschen Namen lebenden Eichmann aufgespürt und in einer spektakulären Aktion nach Israel entführt. Dort wurde er anschliessend vor ein Zivilgericht gestellt und von diesem zum Tode verurteilt.

Seither ist in Israel weder von Militär- noch Zivilgerichten ein Todesurteil verhängt worden, auch nicht gegen palästinensische Terroristen, die sich der Ermordung zahlreicher Zivilistinnen und Zivilisten schuldig gemacht hatten.
Einseitige Verhängung der Todesstrafe ohne Berufungsmöglichkeit
Nach dem Willen der israelischen Regierungs- und weiterer Rechtsaussenparteien soll sich dies jetzt mindestens teilweise ändern. Mit 62 gegen 47 Stimmen der Opposition von Mitte-Links und von arabischen Abgeordneten hat die Knesset diese Woche ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses erklärt für Terroristen die Todesstrafe zum Regelfall, wenn sie wegen der Ermordung israelischer Staatsbürger verurteilt werden. Zuständig dafür wären Militärgerichte.
Das Massaker vom 7. Oktober 2023, bei dem 1’200 Israelis und Angehörige anderer Staaten von palästinensischen Terroristen ermordet wurden, hat die Entstehung des neuen Gesetzes zwar massgeblich beeinflusst. Aber die damaligen aus Gaza stammenden Täter fallen nicht unter das neue Gesetz. Dieses ist ausschliesslich für das unter israelischer Kontrolle stehende Westjordanland bestimmt und gilt zudem nicht rückwirkend.
Das neue Gesetz war vor allem von Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir von der ultranationalistischen Partei Otzma Yehudit (Jüdische Stärke) forciert worden. Um keinen Bruch der ohnehin fragilen Regierungskoalition zu riskieren, stimmte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ihm schliesslich zu. Zuvor waren auf sein Verlangen hin an einem ersten, noch extremeren Entwurf gewisse abschwächende Anpassungen vorgenommen worden.
Diese ändern aber nichts an der Tatsache, dass das Gesetz rechtsstaatlich fragwürdig ist. Das hängt zum einen damit zusammen, dass eine Berufung gegen ein Todesurteil ausgeschlossen ist (der israelische Präsident hätte allerdings nach wie vor die Befugnis, eine Begnadigung auszusprechen). Ausserdem richtet sich das Gesetz einseitig nur gegen palästinensische Terroristen aus dem Westjordanland, welche Israelis ermordet haben. Hingegen gilt es nicht für den umgekehrten Fall, wenn israelische Terroristen palästinensische Bewohnerinnen oder Bewohner des Westjordanlands ermorden (in einem solchen Fall ist kein Militär-, sondern ein Zivilgericht zuständig).
Derartige Terrorakte sind ebenso denkbar. Dies zeigen die immer häufigeren und gewalttätigeren Angriffe ultranationalistischer Siedler im Westjordanland auf palästinensische Dörfer. Die derzeitige Rechtsaussenregierung in Jerusalem schreitet gegen solche Aktionen kaum ein.
Breite Opposition – der Oberste Gerichtshof wird entscheiden müssen
Ob das neue Gesetz je rechtskräftig wird, ist ungewiss. Denn nicht nur innerhalb der Knesset, sondern auch ausserparlamentarisch gibt es dagegen grosse Opposition. Diese umfasst Menschenrechtsgruppen, die Generalstaatsanwaltschaft, Vertreter der Armee sowie des Inlandsgeheimdienstes Shin-Bet und auch einen Teil der religiösen Führer, welche generell die Todesstrafe als eine Verletzung der jüdischen Gesetze ablehnen.
Diese Gruppierungen verlangen nun vom Supreme Court in Jerusalem, das neue Gesetz für nichtig zu erklären. In der Vergangenheit hat das oberste israelische Gericht die jetzige Rechtsaussenregierung immer wieder zurückgebunden und Beschlüsse von ihr für ungültig erklärt oder Abänderungen verlangt. Es ist davon auszugehen, dass dies auch beim neuen Todesstrafen-Gesetz der Fall sein wird.
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