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Strafverfahren wegen des Demoaufrufs «Death to Zionism»

In Basel ist für Samstagnachmittag, 29. August, auf dem Theaterplatz eine unbewilligte Demonstration angekündigt. Auf dem Aufruf stehen die Parolen «Free Palestine» und «Death to Zionism». Der Termin ist bewusst gewählt: Genau 129 Jahre zuvor, am 29. August 1897, begann im Basler Stadtcasino der Erste Zionistenkongress, den Theodor Herzl einberufen hatte und leitete.

«Der gewaltvolle Aufruf zur Anti-Israel-Demo bringt nichts ausser Angst und Ablehnung», schreibt die «Basler Zeitung» in einem Kommentar. Damit sei eine klare Grenze überschritten.

Für die angekündigte Kundgebung ist kein Bewilligungsgesuch eingegangen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt beurteilt sie in der angekündigten Form als nicht grundrechtskonform und damit als nicht bewilligungsfähig. In ihrer Medienmitteilung hält sie fest: «Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit findet ihre Grenzen dort, wo Gewalt propagiert wird.»

Für Samstag werde die Polizei die erforderlichen Vorkehrungen treffen. Aus polizeitaktischen Gründen macht sie dazu keine weiteren Angaben. Offen bleibt somit, wie sie vorgehen wird, falls sich Demonstranten auf dem Theaterplatz versammeln.

Inzwischen ist im Zusammenhang mit dem Demoaufruf bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingegangen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren wegen des Verdachts auf öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit eröffnet.

Die Anzeige beruft sich in erster Linie auf Art. 261bis StGB, Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Alternativ nennt sie Art. 259 StGB, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Ob die entsprechenden Straftatbestände erfüllt sind, muss das Verfahren klären.

Mehrere linksradikale Gruppen, darunter das Kollektiv «Basel4Palestine», verbreiten den Aufruf seit einiger Zeit. Das Plakat zeigt einen israelischen Panzer, der mit einem umgekehrten roten Dreieck markiert ist. Ein solches Symbol verwendet die Hamas in Propagandavideos zur Kennzeichnung israelischer Angriffsziele.

FokusIsrael.ch wandte sich bereits in der vergangenen Woche an die Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann sowie an den Kommandanten der Kantonspolizei Basel-Stadt, Thomas Würgler. Die Redaktion warnte vor der antisemitischen Stossrichtung des Aufrufs und der darin enthaltenen Gleichsetzung von Israels Existenz mit einem Verbrechen.

Alfred Bodenheimer, Professor für Religionsgeschichte und Literatur des Judentums an der Universität Basel, kritisiert in einem Gastkommentar auf FokusIsrael.ch zudem die Eidgenössische Kommission (EKR) gegen Rassismus. Nach seiner Darstellung lehnte die EKR eine Stellungnahme zur Kundgebung ab. Gegenüber Tamedia habe sie erklärt, die Lage sei zu komplex.

Bodenheimer schreibt: «Für die jüdische Bevölkerung Basels und der Schweiz ist dieses Wegschauen verheerend. Denn natürlich ist es nicht der Staat Israel, der primär in diesem mit Hamas-Dreieck versehenen Aufruf bedroht wird, sondern es ist die jüdische Bevölkerung der Region. Ihr wird immer drastischer erklärt, dass sie, solange sie die pure Existenz dieses Staates befürwortet, einer Kollaboration an Menschheitsverbrechen bezichtigt wird und folglich – denkt man den Aufruf zu Ende – todeswürdig ist.»

Den vollständigen Gastkommentar lesen Sie hier:https://fokusisrael.ch/news/tod-den-juden-und-die-eidgenoessische-kommission-gegen-rassismus-schweigt/

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