Das Abkommen im Wortlaut
Die Regierung Israels und die Regierung des Libanon bekräftigen mit voller Unterstützung der Vereinigten Staaten unter Präsident Donald J. Trump ihr gemeinsames Ziel, dauerhaften Frieden und Sicherheit zu erreichen. Wie es sich in diesem trilateralen Rahmen („Rahmenwerk“) und durch zukünftige Abkommen widerspiegelt, erklären die beiden Länder ihr Bestreben, Konflikte zwischen ihnen zu beenden, die Souveränität und Sicherheit beider Länder zu gewährleisten und friedliche Nachbarschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern herzustellen.
1. Israel und Libanon bekräftigen das Recht jedes Staates, in Frieden zu existieren, sowie ihren gemeinsamen Wunsch, als benachbarte souveräne Staaten in Sicherheit zu leben. Israel und Libanon erklären hiermit ihre Absicht, den Konflikt endgültig zu beenden, seine zugrunde liegenden Ursachen anzugehen und damit einen Kriegszustand zwischen sich formell zu beenden. Dieses Rahmenabkommen, das nach mehreren Runden direkter Verhandlungen zwischen den Parteien erzielt wurde, baut auf früheren erfolgreichen Vereinbarungen und Verständnissen auf und bekräftigt die Entschlossenheit, irreversible Fortschritte bei der umfassenden Lösung aller Fragen zwischen den beiden Ländern zu erzielen. Beide Länder bekräftigen ihre Absicht, diese Fragen als souveräne Staaten durch direkte bilaterale Verhandlungen mit Vermittlung und Unterstützung der Vereinigten Staaten zu lösen.
2. Die Regierung Israels und die Regierung des Libanon verpflichten sich zu einem gegenseitigen, sequenzierten Verfahren mit klaren Bedingungen, wonach die LAF (libanesische Armee, Red.) die effektive souveräne Autorität über das gesamte libanesische Gebiet wiederherstellt, bis die Entwaffnung der nichtstaatlichen Gruppen bestätigt und die zugehörige Infrastruktur abgebaut werden, sodass die israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) schrittweise aus dem libanesischen Gebiet herausverlegt werden können. Die Bestandteile dieses Prozesses werden in einem Sicherheitsanhang detailliert beschrieben, der mit voller Unterstützung der Vereinigten Staaten entwickelt wird und diesen Rahmen ergänzen wird. Der Rahmen wird die erforderlichen Massnahmen, Sicherheitsvorkehrungen und Verifikationsmechanismen festlegen, um diesen Prozess voranzutreiben. Eine erfolgreiche Umsetzung dieses Rahmens wird den Weg ebnen für eine stabile und friedliche Beziehung zwischen den beiden Ländern und wird es der IDF ermöglichen, sich aus dem libanesischen Territorium zurückzuziehen.
3. Gemäss dem Sicherheitsanhang und im Rahmen der umfassenderen Bemühungen um das Monopol des libanesischen Staates auf Waffen und souveräne territoriale Kontrolle wird die LAF schrittweise die volle und effektive Sicherheitsverantwortung in den Pilotzonen übernehmen, die als Mechanismus für schrittweise und verifizierte Umverteilungen der IDF und die Verlegung der LAF dienen werden. Zwei erste Zonen wurden von der IDF und der LAF vereinbart, und zukünftige Pilotzonen werden ebenfalls in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Nach der Bestätigung der erfolgreichen Entwaffnung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen und des Abbaus ihrer Infrastruktur in diesen Zonen wird die LAF die volle und wirksame Sicherheitsverantwortung in diesen Zonen übernehmen, international unterstützte Wiederaufbaumassnahmen beginnen, und libanesische Zivilisten können sicher in diese Gebiete unter ausschliesslicher Kontrolle libanesischer Staatsbehörden zurückkehren. Die Vereinigten Staaten beabsichtigen, eng mit beiden Ländern zusammenzuarbeiten, um diesen Prozess zu überprüfen und zu unterstützen.
4. Die Regierung des Libanon bekräftigt ihr entschlossenes und unumkehrbares Engagement zur Wiederherstellung und Ausübung der vollständigen Souveränität über ihr gesamtes Territorium. Die Regierung des Libanon wird das Monopol des Staates auf den Einsatz von Gewalt wiederherstellen, die vollständige und verifizierte Entwaffnung aller nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen erreichen und sicherstellen, dass diese Gruppen keine militärische oder sicherheitspolitische Rolle und keine bewaffneten Fähigkeiten irgendwo im Libanon haben. Die libanesische Regierung bittet hiermit um die Unterstützung internationaler und insbesondere arabischer Partner unter der Führung der Vereinigten Staaten, um dieses Ziel zu erreichen.
5. Die israelische Regierung betont, dass ihre militärischen Massnahmen im Libanon ausschliesslich eine Folge der Angriffe, der Bedrohung und der feindlichen Absicht nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen, insbesondere der Hisbollah, sind. Die israelische Regierung unterstreicht, dass die Beendigung dieser Bedrohung durch die Entwaffnung und Auflösung solcher Gruppen im gesamten Libanon sowie zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zwischen den beiden Ländern jeglichen zukünftigen Bedarf an militärischem Eingreifen oder Präsenz der IDF im Libanon beseitigen wird. Gemäss dem oben genannten erklärt die israelische Regierung, dass sie keine territorialen Ambitionen im Libanon hat.
6. Die Regierung des Libanon bekräftigt gemäss der Charta der Vereinten Nationen und in Ausübung ihrer souveränen Autorität, dass ihre Sicherheitskräfte die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und Verteidigung Libanons tragen und dass die Regierung des Libanon die ausschliessliche souveräne Autorität besitzt, Krieg und Frieden zu führen. Die libanesische Regierung weist die Ansprüche eines Staates oder nichtstaatlichen Akteurs zurück, Gewalt in ihrem Namen ohne ausdrückliche Genehmigung anzuwenden, und bekräftigt, dass jeder Anspruch eines Staates oder nichtstaatlichen Akteurs, eine militärische oder sicherheitspolitische Rolle auszuüben, gemäss den Entscheidungen der libanesischen Regierung illegal ist und den libanesischen nationalen Interessen widerspricht.
7. Die Regierung des Libanon und die Regierung Israels bekräftigen, dass nichts in diesem Rahmen sie daran hindert, ihr angeborenes Recht auf Selbstverteidigung auszuüben, wie es in der Charta der Vereinten Nationen anerkannt und mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar ist, und bekräftigen, dass kein Dritter dieses Recht in ihrem Namen ausüben darf. Beide Regierungen verpflichten sich, eine militärische Koordinierungsgruppe mit Unterstützung und Beteiligung der USA einzurichten, um die Gesamtumsetzung dieses Rahmens sicherzustellen.
8. Die beiden Länder bekräftigen, dass sie das Ziel eines sicheren, wiederaufgebauten Libanon unter vollständiger libanesischer Staatssouveränität teilen, in dem keine nichtstaatliche bewaffnete Gruppe eine Bedrohung für Israel, Libanon oder Bürger eines der beiden Länder darstellt. Darüber hinaus erkennen die beiden Länder an, dass die Wiederherstellung der Sicherheit im Süden Libanons durch den Einsatz der LAF, die sichere Rückkehr der Zivilbevölkerung und die Sicherheit der nördlichen Gemeinschaften Israels für langfristige Stabilität und Frieden unerlässlich sind.
9. Die Regierung des Libanon verpflichtet sich zu einem rigorosen, leistungsorientierten Programm, um die Fähigkeit der LAF zu ermöglichen, eine vollständige militärische und sicherheitspolitische Kontrolle im Libanon gemäss den im Rahmen der Verhandlungen vereinbarten Sicherheitsvereinbarungen auszuüben und die Entwaffnung aller nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen umzusetzen und effektive Autorität im gesamten Libanon auszuüben. Die Regierung des Libanon begrüsst die Bereitschaft der Vereinigten Staaten, solche Bemühungen zu unterstützen, und erkennt an, dass jede neue US-Hilfe streng an überprüfbare Meilensteine, volle Transparenz, nachgewiesene Ergebnisse und laufende Aufsicht geknüpft sein wird. Diese Massnahme wird die sichere und geordnete Wiederherstellung der libanesischen Souveränität ermöglichen und zugleich zur breiteren Stabilität und Sicherheit des gesamten Nahen Ostens beitragen.
10. Unabhängig davon und gleichzeitig werden die Vereinigten Staaten internationale Partner mobilisieren, um die Regierung des Libanon aktiv beim Wiederaufbau des Landes, der Reparatur der Infrastruktur, der Wiederherstellung der Wirtschaft und der Schaffung von Wohlstandschancen zu unterstützen. Dies soll die Mobilisierung erheblicher Wiederaufbau- und humanitärer Hilfe für den Libanon, wirtschaftliche Erholungsprogramme und Investitionsinitiativen umfassen, damit sich der Libanon von jahrelangen Konflikten erholen und allen Bürgern eine bessere Zukunft bieten kann.
11. Der Libanon und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, zu verhindern, dass Gelder an irgendeine Entität, Organisation oder Einzelperson fliessen, die mit nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen verbunden sind, und um rechtliche Massnahmen zu ergreifen, um die Aktivitäten einer solchen Entität, Organisation oder Einzelperson zu unterbinden. Die Regierung des Libanon verpflichtet sich ausdrücklich, zu verhindern, dass Wiederaufbaumittel an nichtstaatliche bewaffnete Gruppen und verbundene Einrichtungen fliessen.
12. Nach der Unterzeichnung dieses Rahmens werden die beiden Länder daran arbeiten, Arbeitsgruppen einzurichten, um das umfassende Friedens- und Sicherheitsabkommen zu entwerfen. Darüber hinaus werden die beiden Regierungen zur Erreichung der Ziele des Rahmenwerks umgehend komplementäre Strecken der fortlaufenden direkten Zusammenarbeit einrichten, die von den Vereinigten Staaten erleichtert werden. Die beiden Regierungen verpflichten sich, in gutem Glauben vorzugehen, bis ein vollständiger und dauerhafter Frieden erreicht ist, der Sicherheit, Stabilität und Wohlstand für das Volk Israel und Libanon bringt.
13. Im Einklang mit ihren gemeinsamen Zielen, stabile und friedliche Beziehungen aufzubauen, verpflichten sich Israel und Libanon, gutgläubige Massnahmen zu ergreifen, die positive Absichten zeigen, einschliesslich der Einstellung aller feindlichen oder negativen Handlungen in internationalen politischen oder rechtlichen Foren, und verpflichten sich, auf die Suche nach und Rückgabe von Überresten sowie die Freilassung von Gefangenen hinzuarbeiten.
14. Die beiden Regierungen erkennen die Rolle der Vereinigten Staaten bei der Unterstützung ihrer Bemühungen zur Beendigung jahrzehntelanger Konflikte und zur Schaffung dauerhafter Stabilität und umfassender Frieden zwischen den beiden Ländern an und sprechen ihre tiefe Wertschätzung für die Vision und Führung von Präsident Donald J. Trump aus.
Unterschrieben in Washington DC am 26. Juni 2026, in drei Originalen auf Englisch.
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