30. April 2025
Bundesrat setzt Hamas-Verbot in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 beschlossen, das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen per 15. Mai 2025 in Kraft zu setzen.
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem fast 1200 Menschen getötet und zahlreiche weitere als Geiseln verschleppt wurden, reichten die Sicherheitspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats im Oktober 2023 eine Motion für ein Verbot der Hamas ein. Der Bundesrat beauftragte daraufhin das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten.
Im September 2024 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen. Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2024 von den eidgenössischen Räten mit deutlicher Mehrheit angenommen. Die Referendumsfrist endete am 19. April 2025, ohne dass ein Referendum ergriffen wurde.
Kerninhalte des Gesetzes
Das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen gibt den Schweizer Behörden die notwendigen Instrumente, um gegen die Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen. Es erleichtert präventivpolizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen sowie die strafrechtliche Beweisführung, um gegen Aktivitäten der Hamas vorzugehen. Zudem erschwert es der Hamas, die Schweiz als Finanzdrehscheibe zu nutzen. Das Gesetz stärkt damit die innere Sicherheit der Schweiz und leistet einen Beitrag zur Achtung des Völkerrechts.
Das Bundesgesetz tritt am 15. Mai 2025 in Kraft und wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts publiziert.