Öffentliche Hetze gegen Juden ist in der Schweiz strafbar

Die Schweiz kennt seit 1994 in ihrem Strafgesetzbuch einen Artikel, der öffentliche Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund von Rasse, Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Religion unter Strafe stellt (Antisrassismus-Strafnorm). 2020 wurde dieser Strafgesetzbuchartikel auch auf die sexuelle Orientierung ausgeweitet. Seither lautet der betreffende Artikel 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches:


Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.