Der Slogan «From the river to the sea» ist klar antisemitisch
Die Parole «From the river to the sea» ist gemäss IHRA-Antisemitismusdefinition antisemitisch. Auch liegt dem Slogan ein Gewaltaufruf gegen jüdische Menschen in Israel inne. Der SIG verurteilt diese Parole aufs Schärfste.
Seit Ausbruch des Gazakonflikts taucht der Slogan «From the river to the sea, Palestine will be free» sehr regelmässig in unterschiedlichen Kontexten auf. Er wird an Demonstrationen skandiert und findet sich auf Bannern und Schildern wieder. Auf Flyern oder in Aufrufen wird er als übergreifender Kampfbegriff verwendet. Allgegenwärtig präsent ist er auch in den sozialen Medien oder als gesprayter Schriftzug auf Häuserwänden. Die postulierte Freiheit für ein Palästina hat aber inhaltlich eine tiefschwarze Schattenseite, die vielen nicht klar scheint. «From the river to the Sea» ist nicht Kritik am israelischen Staat, sondern klar antisemitisch.
Antisemitischer Slogan nach IHRA-Definition
Dieser Befund ergibt sich auf Grundlage der IHRA-Antisemitismusdefinition, die weltweit von zahlreichen Staaten und Organisationen anerkannt und angewendet wird und auf welche sich auch der SIG in seiner Arbeit bezieht. Es ist dabei entscheidend, was der Slogan tatsächlich insinuiert und als Forderung in den Raum stellt. Der «Fluss» und das «Meer», von denen die Rede ist, sind der Jordan und das Mittelmeer. Dazwischen liegen heute der Staat Israel, das Westjordanland und der Gazastreifen. Ein Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer kann es also nur geben, wenn der Staat Israel vorher ausgelöscht wird. Damit wird dem jüdischen Staat das Existenzrecht abgesprochen. Hier kommt die Definition zur Geltung, welche dies als antisemitisch wertet. In einem zweiten Schritt müssen die Konsequenzen einer solchen Staatsauflösung Israels in der Realität beachtet werden. In Israel leben gegen sieben Millionen Jüdinnen und Juden, deren Sicherheit existentiell mit dem Staat Israel verbunden ist. Damit kommt der Slogan einem Gewaltaufruf gleich. Am 7. Oktober 2023 wurde der Welt vor Augen geführt, wie eine solche Auslöschung aussehen könnte. Auch die Hamas nutzt diesen Kampfbegriff in ihrer Charta von 2017, in welcher sie auch explizit die Vernichtung Israels proklamiert.
Demonstrierende müssen Verantwortung zeigen
Aktuell wird mit diesem Slogan für eine Demonstration am 27. Januar 2024 in Zürich geworben. Für den SIG und die gesamte jüdische Gemeinschaft sind diese Zurschaustellung klar antisemitischer Parolen und der inneliegende Gewaltaufruf unerträglich. Hinzu kommt, dass ausgerechnet der 27. Januar der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust ist.
«From the river to the sea» ist antisemitisch, ob in der Schweiz strafbar ist aber weiter unklar. Nach den diversen Demonstrationen in den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Anzeigen hinsichtlich des Slogans. Noch gibt es aber kein abschliessendes Urteil, ob «From the river to the sea» juristisch gegen die Rassismusstrafnorm Art. 261bis StGB verstösst oder einen strafbaren Aufruf zur Gewalt darstellt. Für den SIG ist jedoch klar: Ob strafbar oder nicht, der Slogan schürt Hass und heizt den Konflikt auch hier weiter an. Die Organisierenden und die Teilnehmenden der Demonstrationen müssen hier Verantwortung zeigen und auf die Verwendung des Slogans verzichten. © SIG 18.1.2024
*International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), deutsch: Internationale Allianz zum Holocaustgedenken.
Das ist die IHRA-Definition von Antisemitismus
Die IHRA-Definition besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird die Definition formuliert:
«Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.»