Gazakrieg und Humanitäres Völkerrecht

Behauptung

Bei seinem Krieg gegen die Terrororganisation Hamas in Gaza missachtet Israel das Völkerrecht und begeht Völkermord (Genozid): das behaupten die Gegner des jüdischen Staates wie zum Beispiel Südafrika oder Algerien.

Die Fakten

Der Vorwurf, dass die israelische Armee IDF in Gaza das Humanitäre Völkerrecht missachtet, und die Behauptung, dass Israel dort einen Völkermord begeht, ist auf der Basis der entsprechenden internationalen Vereinbarungen und Definitionen nicht berechtigt. 

Die Problematik im Detail

Das Humanitäre Völkerrecht, zu dem auch die sogenannten Genfer Konventionen gehören, regelt insbesondere auch den Schutz der Zivilbevölkerung im Kriegsfalle.

Strikte verboten sind demnach Angriffe auf die Zivilbevölkerung, wie sie im Zweiten Weltkrieg üblich waren. Damals bombardierte die deutsche Luftwaffe beispielsweise englische Städte wie London oder Coventry, um durch diese Terrorakte Grossbritannien zur Kapitulation zu zwingen. Später flogen Engländer und Amerikaner aus dem gleichen Grund Luftangriffe gegen deutsche Städte wie Berlin und Dresden.

Auf dem asiatischen Kriegsschauplatz verübte die japanische Armee in China Massaker und ermordete Millionen von Zivilisten. Die USA ihrerseits vernichtete die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki durch den Einsatz von Atombomben und zwang dadurch Japan zur Kapitulation.

Gaza: Zivile Opfer als Folge von Angriffen auf militärische Ziele

In Gaza fordert der Krieg Israels gegen die Terrororganisationen Hamas und Palästinensischer Islamischer Jihad zwar ebenfalls Tausende von Menschenleben unter der Zivilbevölkerung.

Aber im Unterschied zum Zweiten Weltkrieg sind diese Zivilisten nicht das Ziel der Angriffe. Sie sind eine Nebenwirkung - im Fachjargon: Kollateralschaden – der Angriffe Israels auf militärische Ziele, die sich in von Zivilisten bewohnten Gebieten befinden.

Solche «Kollateralschaden»-Opfer unter der Zivilbevölkerung als Folge von Angriffen auf militärische Ziele sind zwar nicht weniger tragisch. Sie gelten aber im Sinne des internationalen Kriegsrechts nicht als Kriegsverbrechen, sofern bei den Angriffen die Verhältnismässigkeit gewahrt wird.

Das heisst, dass sich die angreifende Kriegspartei vor ihren Angriffen Rechenschaft darüber ablegen muss, wie viele zivile Opfer bei dem Angriff auf das betreffende militärische Ziel zu erwarten sind und ob die Eliminierung dieses militärischen Ziels diese Opferzahl rechtfertigt.

In der israelischen Armee IDF muss deshalb jeder Raketenangriff auf Ziele der Hamas im Vorfeld durch Juristen daraufhin geprüft werden, ob die zu erwartenden zivilen Opfer den Angriff rechtfertigen oder nicht.

Des Weiteren warnt Israel entsprechend der Genfer Konventionen die Zivilbevölkerung in Gaza durch Mitteilungen und Anrufe auf die Mobiltelefone sowie den Abwurf von Flugblättern vor Angriffen auf ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Strassenzug. Zu diesen Warnungen gehört auch, dass der Bevölkerung spezielle Wege (Korridore) bekanntgegeben werden, durch die sie sich in Sicherheit bringen kann.

Der möglichst weitreichende Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza stellt für die israelische Armee eine grosse Herausforderung dar. Denn unter Verletzung des Völker- und Kriegsrechts benutzt Hamas die Zivilbevölkerung in Gaza bewusst als menschliche Schutzschilde und positioniert ihre Stellungen in dicht besiedeltem Gebiet, oft in der Nähe von Schulen oder Krankenhäusern. Auch die Waffenfabriken und Waffenlager der Hamas befinden sich in einem unter Siedlungsgebiet angelegten Tunnelsystem.

Ungerechtfertigter Genozid-Vorwurf

Vor diesem Hintergrund entbehrt auch der aus rein politischen Gründen von Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof ICJ in Den Haag erhobene Vorwurf jeglicher Grundlage, Israel begehe in Gaza einen Völkermord (Genozid).

Es stimmt zwar, dass einzelne ultranationalistische Politiker in Israel gefordert haben, Israel solle die Palästinenser in Gaza vernichten. Aber die Politik der israelischen Regierung und das Vorgehen der israelischen Armee in Gaza haben nichts mit diesen Forderungen gemein.

Als Genozid gilt, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.» Das oben erwähnte Vorgehen der israelischen Armee zur Warnung und zum Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza zeigt indessen, dass Israel bemüht ist, unter Wahrung des Humanitären Völkerrechts und internationalen Kriegsrechts, die Zahl der zivilen Opfer im Gazakrieg so gering wie möglich zu halten.

Leseempfehlung der Redaktion

Krieg, Kollateralschäden und humanitäres Völkerrecht: Was heisst Verhältnismäsigkeit? Austrian Institute 

www.hamas-massacre.net

www.october7.org