2T4J85N Left to right, Eli Shmidman, Noa Fay, Yoni Kurtz and Jessica Brenner, Jewish students currently enrolled at Columbia University are pictured during press conference at the University Campus on Oct. 30, 202, 3 to shed light on Columbia University failure to acknowledge and protect the jewish students from acts of antisemitism. Accordingly to the students since Hamas attacked Israel on October 7, Jewish students at Columbia have been subjected to dozens of antisemitic incidents on campus, including violence. (Luiz C. Ribeiro for New York Daily News/TNS)
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Die San Remo-Konferenz geht oft vergessen

Israels Existenz wurde vor mehr als 100 Jahren legitimiert

Kein im letzten Jahrhundert gegründeter Staat ist rechtlich so gut legitimiert wie Israel. Gerne geht dabei vergessen: Das völkerrechtliche Fundament für Israel als jüdischer Nationalstaat – inklusive Gaza, dem Westjordanland und ganz Jerusalem – ist vor mehr als 100 Jahren im italienischen Küstenstädtchen San Remo aus der Taufe gehoben worden.

  • Die Gründung einer «nationalen Heimstätte für das jüdische Volk» wurde vom Völkerbund, der Vorgängerorganisation der UNO, bereits 1922 beschlossen.
  • Alle 51 Staaten des Völkerbunds stimmten einer Resolution zu, dass das ganze Palästina westlich des Jordanflusses diese Heimstätte werden solle.
  • Gemäss diesem Beschluss des Völkerbundes gehören also auch das Westjordanland und Gaza zu Israel.
  • Der Grundstein zur Resolution des Völkerbundes war 1920 an der Konferenz von San Remo (Sanremo) gelegt worden.

Die immer wieder zitierten völkerrechtlichen Wegmarken zur Staatsgründung Israels (1948) sind die Balfour-Deklaration (1917), das Völkerbundmandat für Palästina (1922) und der UNO-Teilungsplan (1947).

Ignoriert wird hingegen in aller Regel die Konferenz von San Remo (1920). Dabei legten damals die Siegermächte des Ersten Weltkriegs völkerrechtlich den Grundstein zur Gründung des Staats Israel als nationaler Heimstätte der Juden im historischen Palästina – und zwar aller Juden weltweit. (Zur Erinnerung: Ein unabhängiger jüdischer Staat existierte in der Region bereits zwei Mal: 1000 bis 586 und 538 bis 63 vor Christus.)

Ein Blick zurück. Mit dem Ersten Weltkrieg kommt es zum Zusammenbruch von vier Imperien: dem österreichisch-ungarischen, dem russischen, dem deutschen und dem osmanischen, wobei das Osmanische Reich bereits vor dem Ersten Weltkrieg am Zerfallen war und als «kranker Mann am Bosporus» galt.

Die alliierten Siegermächte USA, Grossbritannien, Frankreich, Italien und Japan auferlegten den besiegten Imperien Anfang 1919 in Paris die Kapitulationsbedingungen und Friedensverträge. Dabei drängt US-Präsident Woodrow Wilson auf die Schaffung neuer, souveräner Staaten. Imperialen Gelüsten der europäischen Mächte sollte künftig ein Riegel geschoben werden.

Wilson initiierte massgebend die Gründung des Völkerbunds, dem Vorgänger der UNO. Der Völkerbund sollte den Weltfrieden sichern, ein Ansinnen, das mit dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust knapp zwei Jahrzehnte später in grauenhafter Weise scheiterte.  

Arabische Zustimmung zu jüdischem Staat

Im Februar 1920 trafen sich die Siegermächte erneut in London. Sie hörten sich eine arabische Delegation unter Leitung des späteren syrischen Königs Emir Faisal bin Hussein an sowie eine zionistische Delegation, geführt von Chaim Weizmann, dem späteren, ersten Staatspräsidenten Israels.

Zuvor hatten Faisal und Weizmann ein Abkommen unterzeichnet. Es bestimmte einvernehmlich, wie die Staatsgrenzen für das von Faisal angestrebte grosse arabische Königreich und für den von Weizmann gemäss der Balfour-Deklaration angestrebten jüdischen Staat festgelegt werden sollten.

Dieses Abkommen wurde schliesslich zwar nicht umgesetzt, weil Frankreich und Grossbritannien den Arabern die Unabhängigkeit verweigerten. Es zeigte aber, dass damals auch die arabische Seite bereit war, die Herauslösung Palästinas und dortige Schaffung eines jüdischen Staats zu akzeptieren; dies unter der Bedingung, dass ihr Zugang zu den religiösen Stätten gewährleistet war.

Völkerbund: «nationale jüdische Heimstätte» inklusive Gaza und Westjordanland

Im April 1920 setzten die Staatsoberhäupter der Siegermächte die Verhandlungen in der italienischen Küstenstadt San Remo fort. Die USA beteiligten sich an der Konferenz als neutrale Beobachter.

Ziel war es, die Mandate für die im Nahen Osten gelegenen, nichttürkischen Gebiete des einstigen Osmanischen Reichs festzulegen. Das heisst: für Syrien, den Libanon, Mesopotamien (Irak) und Palästina. Bei Syrien, dem Libanon und Mesopotamien waren die arabischen Bewohner die Nutzniesser. Auch im Fall von Palästina ging ein grosser Teil an die arabische Seite, nämlich das ganze Gebiet östlich des Jordanflusses (Transjordanien), also das heutige Jordanien.

Die Parteien beendeten die Konferenz nach einer Woche am 25. April 1920 mit der Resolution von San Remo. Im Juli 1922 wurde die Resolution von San Remo vom Rat des Völkerbunds bestätigt und Grossbritannien das sogenannte Palästina-Mandat übertragen.

Mit dem Beschluss des Völkerbunds wurde die Balfour-Deklaration zum Auftrag für das neu errichtete britische Mandatsgebiet Palästina. Denn die 51 Länder der Staatengemeinschaft anerkannten einstimmig und ausdrücklich die «historische Verbindung des jüdischen Volks zu Palästina und die Grundlagen für die Wiedererrichtung einer nationalen Heimstätte für Juden in diesem Land».

Die Grenzen für die neue nationale Heimstätte des jüdischen Volks wurde dabei definiert als alles Land westlich des Jordans, also inklusive Gaza und dem heutigen Westjordanland (Judäa, Samaria) sowie Jerusalem (inkl. Ostjerusalem).

Die Neuordnung des Nahen Ostens durch die Siegermächte des Ersten Weltkriegs war zweifelsohne bestimmt von machtpolitischen Interessen. Wer aber deshalb heute die Legimitation des Staats Israels bestreitet, der muss ebenso die Legimitation der heutigen arabischen Staaten, wie Syrien, dem Irak oder Jordanien bestreiten. Denn auch ihre Gründung wurde damals beschlossen.

Widerspruch zwischen Resolution von 1922 und Teilungsplan von 1947

In der Folge kam es 1923 auf Drängen der arabischen Seite zur Abspaltung von Transjordanien (heutiges Jordanien) vom britischen Mandatsgebiet. Auch wenn damit rund 75 Prozent des Mandatsgebiets abgegeben wurden, akzeptierte die jüdische Seite diese Abspaltung. Damit wurde die Zwei-Staaten-Lösung mit dem Ziel eines arabischen und eines jüdischen Staates völkerrechtlich bereits 1923 vollzogen.

Doch 24 Jahre später, 1947, revidierte die inzwischen gegründete Nachfolgeorganisation des Völkerbunds, die UNO, diesen Entscheid. Auf Druck der arabischen Seite sprach die UNO in einem neuen Teilungsplan die Gebiete Judäa und Samaria (das «Westjordanland»), die vom Völkerbund der jüdischen nationalen Heimstätte zugeteilt worden waren, einem neu zu gründenden (neben Jordanien zweiten) arabischen Staat zu.

Jerusalem, das gemäss dem Völkerbund ebenfalls als Teil des jüdischen Staates vorgesehen gewesen war, wurde für «international» erklärt.

Obschon dieser Vorschlag von 1947 für sie deutlich schlechter war als die Lösung des Völkerbundes von 1923, willigte die jüdische Seite erneut ein. Aber die arabische Seite lehnte den Teilungsvorschlag ab. Trotzdem nahm ihn eine Mehrheit der UNO-Mitgliedstaaten an. Als Folge dieser Situation wurde 1948 einzig der Staat Israel gegründet.

Umstrittener Status des Westjordanlandes

Im darauffolgenden Krieg der angrenzenden arabischen Staaten gegen den neugegründeten jüdischen Staat annektierte Jordanien 1949 illegal das Westjordanland. Erst 1967 wurde es von Israel im Sechs-Tage-Krieg erobert.

Seither ist das Westjordanland politisch umstritten. Gemäss dem Beschluss des Völkerbundes von 1922 ist es ein Teil der jüdischen nationalen Heimstätte. Und die UN-Charta schützt grundsätzlich alle Rechte, die der Völkerbund vor der Unterzeichnung der UN-Charta gewährt hatte.

Kommt hinzu, dass die arabischen Staaten den UNO-Teilungsplan von 1947 mit der darin vorgesehenen Gründung eines (neben Jordanien zweiten) arabischen Staates abgelehnt hatten. Gewisse Experten beanstanden deshalb, dass dieser Plan keine völkerrechtliche gültige Basis für die Gründung eines palästinensischen Staates darstellt.

Die einzig völkerrechtlich gültige Grundlage ist diesen Kritikern zu Folge der Beschluss des Völkerbundes von 1922. Das heisst: (Trans-)Jordanien ist der arabische Staat, und Palästina inklusive der damals darin enthaltenen Gebiete Judäa, Samaria, Gaza und Jerusalem ist die «nationalen Heimstätte des jüdischen Volkes», sprich: Israel.

Auch wer diese völkerrechtliche Auslegung nicht teilt, muss zur Kenntnis nehmen: Die historische Verbindung des jüdischen Volks zu Palästina und die Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in Palästina ist völkerrechtlich bereits seit über 100 Jahren anerkannt. 

Redaktion
Die San Remo-Konferenz geht oft vergessen
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