Das Regierungs- und Justizsystem
Israel ist eine parlamentarische Demokratie mit einem Einkammersystem. Das Parlament tagt in Jerusalem hat 120 Abgeordnete und heisst Knesset. Die Abgeordneten werden im Proporzwahlsystem aufgrund von Parteilisten gewählt. Anspruch auf eine Vertretung in der Knesset haben alle Parteien, die in den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen mindestens 3,25 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinen können. Diese niedrige Hürde führt dazu, dass die israelische Parteienlandschaft stark zersplittert ist.
Repräsentatives Oberhaupt Israels ist der Staatspräsident, der von der Knesset für sieben Jahre gewählt wird. Der Staatspräsident beauftragt nach den Wahlen in die Knesset den Chef jener Partei mit den meisten Abgeordnetenmandaten, eine neue Regierung zu bilden. Aufgrund der starken Zersplitterung der politischen Kräfte im Parlament wird Israel immer von Koalitionsregierungen mit Vertretern verschiedener Parteien regiert (siehe Parteien und Parteienbündnisse der Knesset). Der Regierungschef bekleidet das Amt des Ministerpräsidenten. Die Regierung hat weitreichende Befugnisse, kann aber vom Obersten Gerichtshof in die Schranken gewiesen werden.
Israel verfügt über ein dreistufiges säkulares Justizsystem und Gerichte der einzelnen Religionsgemeinschaften. Eine grosse Bedeutung hat das Oberste Gericht des Landes (Supreme Court of Israel) in Jerusalem. Dies hängt damit zusammen, dass Israel bis heute keine eigentliche Verfassung hat wie zum Beispiel die Schweiz. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind die Unabhängigkeitserklärung von 1948 und zwölf sogenannte «Grundgesetze», die zwischen 1958 und 2018 beschlossen wurden und sich mit fundamentalen Grundsätzen des Staates befassen, zum Beispiel über das Parlament und die Regierung, den Staatshaushalt, die Armee, Freiheit und Menschenwürde etc.
Neue Gesetze und Regierungsentscheide können vom Obersten Gericht überprüft und zurückgewiesen werden, wenn sie seiner Meinung nach einem der zwölf Grundgesetze widersprechen. Im Juli 2023 verabschiedete das Parlament ein Gesetz wonach dem Obersten Gericht diese Befugnis entzogen wurde. Dieser Parlamentsentscheid führte bis zum Ausbruch des Gazakriegs im Oktober 2023 zu massiven Volksprotesten. Am 1. Januar 2024 urteilte das Oberste Gericht, dass der Parlamentsbeschluss vom Juli 2023 nichtig sei.
Rechtsfragen welche Ehe und Scheidung, Vormundschaft, Unterhalt oder Adoption betreffen werden in Israel von Gerichten der jeweiligen religiösen Gemeinschaft entschieden. Bei den Juden sind dies Rabbinats-Gerichte und bei den Muslims Scharia-Gerichte. Auch die Drusen und die in Israel anerkannten christlichen Gemeinschaften verfügen über entsprechende Institutionen. Die Rechtsauffassung dieser Gerichte steht mit Blick auf die Gleichstellung der Geschlechter oder bei Fragen zur Homosexualität im Widerspruch zur säkularen Rechtsauffassung. Der Religionsfreiheit wird hier der Vorrang gegeben.
Politische Parteien und Parteienbündnisse der Knesset
Likud (rechtsnational)
Yesh Atid (liberale Zentrumspartei)
HaTzionut HaDatit (rechtsreligiöses Parteienbündnis)
HaMachane HaMamlachti (zionistisch liberal)
Schas (sephardisch-ultraorthodox)
Vereinigtes Thora Judentum (askenasisch-ultraorthodoxes Parteienbündnis)
Israel Beitenu (säkular-nationalistisch)
Ra‘am (Vereinigte Arabische Liste, anti-zionistisch)
Ta-al (arabische Partei)
Avoda (zionistisch, sozialdemokratisch)