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5800 Quadratkilometer Unwägbarkeit

Das Westjordanland ist historisch und völkerrechtlich ein umstrittenes Gebiet. Israel wird als Besatzungsmacht wahrgenommen, doch Geschichte und rechtliche Grundlagen zeigen ein komplexes Bild, wie Chaim Noll* in einem Gastkommentar in der NZZ aufzeigt.

Die Palästinenser des Westjordanlands sind die pro Kopf am höchsten durch internationale Hilfsgelder subventionierten Menschen der Welt. Die Region profitiert wirtschaftlich stark von Israel. Achtzig Prozent aller Waren des täglichen Bedarfs in palästinensischen Supermärkten stammen aus Israel.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Gebiet des Westjordanlands verarmt. Der Niedergang der Region habe mit der Araberherrschaft begonnen und unter der osmanischen Herrschaft seinen Höhepunkt erreicht, zitiert Chaim Noll entsprechende Quellen. Ende der osmanischen Ära lebten noch etwa 200’000 Araber im Westjordanland und Gaza.

Nach Ende der osmanischen Herrschaft stand das weitgehend verödete Westjordanland 1922 unter dem vom Völkerbund beschlossenen britischem Mandat. Ziel war es, eine Heimstätte für das jüdische Volk zu schaffen. Die «zivilen und religiösen Rechte» aller anderen Einwohner sollten dabei gesichert bleiben. «Von einem zweiten Volk war nicht die Rede, auch nicht 1947, als mit dem Übergehen des Völkerbunds in die UNO der völkerrechtliche Status des Westjordanlandes erneut fixiert wurde, in einer sogenannten «trustee­ship» oder Treuhand», hält Chaim Noll fest.

Die UN-Resolution 181 von 1947 sah die Gründung zweier unabhängiger Staaten vor, eines arabischen und eines jüdischen. Mit einer Staatsgründung würde das Völkerrechts-Mandat beziehungsweise die UNO-Treuhänderschaft ausser Kraft treten. Wo jedoch kein Staat gegründet wird, sollten diese bestehen bleiben. Während die jüdische Seite 1948 Israel gründete, lehnte die arabische den UN-Teilungsplan und die Gründung eines eigenen Staats sowie jene Israel ab. Mit der Nichtgründung eines arabischen Staats blieb die UN-Treuhandschaft bestehen. Darauf stützen israelische Siedler bis heute ihren Anspruch auf die Besiedlung des Westjordanlands.

Gleich nach der Gründung Israels reagierte eine Allianz arabischer Staaten mit Krieg, der mit dem militärischen Sieg Israels und territorialen Zugewinnen endete. Das Westjordanland und Ostjerusalem blieben von Jordanien annektiert.

Die arabischen Einwohner des Westjordanlands erhielten die jordanische Staatsbürgerschaft, die dort lebenden Juden wurden vertrieben. Als sich im Frühjahr 1967 ein gemeinsamer Angriff Ägyptens, Syriens und Jordaniens abzeichnete, holte Israel zum Präventivschlag aus. Mit dem Sieg Israels über Jordanien und seine arabischen Alliierten geriet das Westjordanland 1967 unter israelische Kontrolle.

Chaim Noll kommt zum Schluss, dass die palästinensische Autonomiebehörde die Voraussetzungen zur Gründung eines Staats nicht erfüllt. Mahmud Abbas regiert autokratisch, Wahlen fanden seit 2005 nicht statt, und Korruption ist weit verbreitet. Gegen Israel gerichtete terroristische Aktivitäten würden ermutigt. Gegen in ihrem Gebiet operierende Hamas-Zellen gehe die Regierung Abbas nur zögerlich vor, so Noll.

Allein der Standpunkt der palästinensischen Autorität, ein arabischer Staat könne erst nach Abzug der jüdischen Siedler und der «Judenreinheit» ihres Gebiets gegründet werden – ein Standpunkt, der im Widerspruch zur UN-Resolution 181 steht – sei völkerrechtlich unhaltbar, argumentiert er.

Weitere Beiträge zum Thema Siedlungsproblematik und die Zwei-Staaten-Lösung und San Remo-Konferenz.

*Chaim Noll, geboren 1954 in Berlin, wanderte 1995 mit seiner Familie nach Israel aus. Er unterrichtete an der Ben-Gurion-Universität in Beer Sheva und verfasste zahlreiche Bücher.

Redaktion
5800 Quadratkilometer Unwägbarkeit
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